Angebot

Gesetzlich versicherte Patienten

Liegt eine psychische Erkrankung vor, wird die Psychotherapie in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Ablauf:

1. Psychotherapeutische Sprechstunde

In den Psychotherapeutischen Sprechstunden findet eine ausführliche Klärung, Diagnostik und professionelle Einschätzung Ihres Anliegens statt. Dann wird eingeschätzt, ob die Notwendigkeit einer Psychotherapie gegeben ist und eine (Verdachts-) Diagnose gestellt. Die Sprechstunden können Sie bei jedem beliebigen Psychologischen Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung machen. 

2. Probatorische Sitzungen

Nach einer Empfehlung für Psychotherapie in der Sprechstunde folgen dann maximal vier Sitzungen (Probatorik) bei dem Psychotherapeuten, bei dem Sie die Psychotherapie beginnen möchten. Dabei wird eine Diagnose gestellt, Testverfahren wie z.B. Fragebögen gemacht und Sie werden über den Behandlungsablauf und das Vorgehen bei Ihrer Erkrankung aufgeklärt. Diese probatorischen Sitzungen können als „Schnupperstunden“ verstanden werden, während derer Sie sich entscheiden können, ob Sie sich eine Psychotherapie bei dem Psychotherapeuten/ der Psychotherapeutin vorstellen können. Gleichzeitig wägt auch der Psychotherapeut/ die Psychotherapeutin ab, ob er die passenden Fähigkeiten und Erfahrungen für die Behandlung Ihrer Problematik mitbringt. 

3. Therapie

Nach den probatorischen Stunden wird bei der Krankenkasse dann ein  Psychotherapie-Antrag gestellt. Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 24 Stunden Kurzzeittherapie. Eine Langzeittherapie dauert 60 bis 80 Behandlungsstunden.

Privatpatienten und Beihilfeberechtigte

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von privaten Kassen oder der Beihilfe abhängig von Ihrem individuellen Vertrag übernommen.

In der Regel werden die ersten fünf (probatorischen) Sitzungen von den privaten Kassen immer bezahlt. Danach kann ein Antrag bei der Kasse gestellt werden. Die Anzahl der bewilligten Therapiestunden und die Höhe der Erstattung ist abhängig von Ihrem individuellen Vertrag. 
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kasse.

Selbstzahler

Bei Selbstzahlern kann ohne Einschränkungen sofort mit der Psychotherapie begonnen werden. 

Was ist Verhaltenstherapie? 
 

Verhaltenstherapie baut zielgerichtet die Fähigkeit zur Selbsthilfe auf. Ein langfristiges Ziel ist es dabei, gemeinsam Werkzeuge zu entwickeln, so dass der Patient in Zukunft Probleme selbständig und ohne professionelle Hilfe bewältigen kann. Im Vergleich zu anderen Therapieverfahren wird bei der Bearbeitung von Problemen der Fokus eher auf das „Hier und Jetzt“ gesetzt. Mit Hilfe von modernen und wissenschaftlich anerkannten Verfahren werden Verhaltensweisen, Gedanken und Einstellungen analysiert und gegebenenfalls verändert, um die Gefühle und Stimmung positiv zu beeinflussen.